NACH WASSERHAUSHALTSGESETZ GEMÄSS § 62 AWS

ZERTIFIZIERTER FACHBETRIEB

Laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach WHG bestimmte Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten ausführen. Betreiber solcher Anlagen verantworten zudem, dass nur entsprechend zertifizierte Betriebe für diese Tätigkeiten beauftragt werden. Zu diesen Arbeiten zählen das Errichten, Instandsetzen, die Innenreinigung und das Stilllegen von Anlagen.